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Versicherungspflicht
vs
freiwillig gesetzlich versichert
Rechtliche Grundlage:
Die Fortsetzung einer bisherigen Pflichtmitgliedschaft als freiwillige Mitgliedschaft ist in § 188 Abs. 4 SGB V geregelt. Der Austritt wird nur wirksam, wenn ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen wird.
Nach den Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit weist die Krankenkasse das Mitglied zum Ende der Versicherungspflicht auf die bestehenden Möglichkeiten von Austritt und Weiterversicherung hin. Wird der Austritt innerhalb von zwei Wochen nach diesem Hinweis erklärt, ist ein unmittelbarer Wechsel in eine private Krankenversicherung möglich.
Beispiels Schreiben der ges. Krankenversicherung:
[NAME DER KRANKENKASSE]
[Anschrift der Krankenkasse]
[Telefon / Internet]
An
Frau/Herrn [Vorname Nachname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
Versichertennummer: [XXXXXXXX]
Datum: [TT.MM.JJJJ]
Information über das Ende Ihrer Versicherungspflicht
Sehr geehrte Frau [Nachname],
sehr geehrter Herr [Nachname],
aufgrund der Höhe Ihres regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts endet Ihre Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung zum [31.12.2026].
Nach unseren vorliegenden Informationen überschreitet Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die für Sie maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG).
Was bedeutet das für Sie?
Mit dem Ende Ihrer Versicherungspflicht haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, Ihren Krankenversicherungsschutz
1. als freiwilliges Mitglied bei uns fortzuführen
oder
2. eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall zu wählen, beispielsweise über eine private Krankenversicherung.
Wenn Sie nichts unternehmen, setzt sich Ihre bisherige Mitgliedschaft bei uns grundsätzlich als freiwillige Mitgliedschaft fort.
Sie möchten Ihre gesetzliche Krankenversicherung verlassen?
Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft bei uns beenden und eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen möchten, können Sie Ihren Austritt innerhalb von zwei Wochen nach unserem Hinweis auf die Austrittsmöglichkeit erklären.
Der Austritt wird nur wirksam, wenn Sie einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall nachweisen. Bitte beachten Sie
daher die gesetzliche Frist. Ihre Möglichkeiten auf einen Blick:
Was ist zu tun?
Freiwillige Mitgliedschaft in der GKV. Sie müssen grundsätzlich nichts unternehmen. Ihre Mitgliedschaft setzt sich fort.
Wechsel in eine private Krankenversicherung.
Sie erklären innerhalb der maßgeblichen Frist Ihren Austritt und weisen eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nach.
Wichtig
Die Entscheidung über Ihren zukünftigen Krankenversicherungsschutz kann weitreichende Auswirkungen haben. Informieren Sie sich daher rechtzeitig über die für Sie bestehenden Möglichkeiten sowie über Beiträge und Leistungen der jeweiligen Krankenversicherungssysteme.
Bei Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft, Ihren Beiträgen oder den Möglichkeiten der freiwilligen Versicherung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
[Name der Krankenkasse]
[Name / Funktion des Mitarbeiters]
[Kontakt]
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